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16. September 2026

KBA bestätigt den IVI-2.0-Zeitplan: eCoC in Deutschland wird real

KBA bestätigt den IVI-2.0-Zeitplan: eCoC in Deutschland wird real

Deutschlands Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), die für die Fahrzeug-Typgenehmigung zuständige Bundesbehörde, hat IVI-Teilnehmern eine Mitteilung mit einem konkreten Zeitplan für die Einführung von Version 2.0 zugestellt. Es ist das erste Mal, dass eine nationale Behörde in der EU einen derart detaillierten technischen Plan für den 29. November 2026 veröffentlicht, statt nur allgemein auf die Frist der Verordnung zu verweisen.

Was die KBA tatsächlich angekündigt hat

  • Testbetrieb. Die Testannahme von Datensätzen der Version 2.x soll erst im Oktober 2026 beginnen, einen Monat vor dem Produktivstart.
  • Zertifikatsprüfung. Die KBA verweist auf die DSS-Webapp-Demo der Europäischen Kommission, bei der ein Signaturzertifikat hochgeladen und vorab auf eIDAS-Konformität geprüft werden kann.
  • Produktivstart. Unverändert, 5. November 2026.
  • Alte Schnittstelle wird abgeschaltet. InterIVI-CoC, der bisherige Kanal, der CoC- und nationale Daten in einem Datensatz bündelte, wird am 29. November 2026 deaktiviert, zusammen mit dem Ende des sogenannten Gentlemen's Agreement.
  • Zugriff für Zulassungsbehörden. Zulassungsbehörden können ab dem 5. November 2026 ebenfalls IVI-CoC-2.0-Datensätze abfragen, zusammen mit der Aktivierung der EUCARIS-Weiterleitung.
  • Keine Löschungen mehr. Ab Version 2.x kann die KBA eingereichte IVI-CoC-Datensätze nicht mehr löschen, da sie über EUCARIS an andere EU-Mitgliedstaaten verteilt werden, bevor die KBA sie selbst speichert. Der einzige Weg, einen Fehler zu korrigieren, ist künftig ein separater Korrekturdatensatz.
  • Reihenfolge der Einreichung. Nationale Daten dürfen erst gesendet werden, nachdem der IVI-CoC-Datensatz übermittelt wurde. Die KBA empfiehlt, sicherheitshalber einen vollen Tag zu warten.

Die größte operative Änderung

Bisher konnte ein Fehler in einem eingereichten Datensatz gelöscht und erneut eingereicht werden. Ab Version 2.x führt der einzige Weg über einen Korrekturdatensatz, sodass interne Prozesse künftig auf Korrekturen ausgelegt sein müssen, statt auf Löschen und erneutes Senden.

Warum das ein Signal für ganz Europa ist, nicht nur für Deutschland

Deutschland betreibt einen eigenen nationalen Zugangspunkt (NAP), statt auf den gemeinsamen EUCARIS-Aufbau zu warten, was das Land derzeit zum am weitesten fortgeschrittenen Markt für IVI 2.0 macht (wir haben das in unserem EU- & UK-eCoC-Bereitschaftstracker beschrieben). Die Mechanismen, die die KBA jetzt testet, EUCARIS-Weiterleitung, das Ende der Datensatzlöschung und die erzwungene Reihenfolge von CoC vor nationalen Daten, stammen unmittelbar aus der in der Verordnung (EU) 2018/858 beschriebenen Architektur und sollen in jedem Mitgliedstaat gelten. Der deutsche Zeitplan zeigt, wie diese Regeln in der Praxis funktionieren werden.

Was das für Hersteller in der Praxis bedeutet

  • Wenn Sie in den deutschen Markt verkaufen, behandeln Sie den Oktober 2026 als Testfenster und planen Sie darin Ihren eigenen Integrationstest ein, bevor der Produktivbetrieb startet.
  • Prüfen Sie Ihr Signaturzertifikat jetzt gegen das DSS-Tool der Europäischen Kommission, statt kurz vor dem 5. November ein eIDAS-Problem zu entdecken.
  • Gestalten Sie Ihren Prozess für Korrekturen, nicht für Löschen und erneutes Senden. Das ist keine deutsche Besonderheit, sondern die Art, wie IVI 2.0 überall funktionieren soll.
  • Bauen Sie eine Pause zwischen dem Senden des eCoC und dem Senden nationaler Daten ein, mindestens einen Tag, statt beides gleichzeitig einzureichen.

So handhabt CoCDesk das

  • Nationale Daten werden erst gesendet, nachdem das eCoC bestätigt wurde, ganz ohne manuelle Reihenfolgenkontrolle.
  • Ein vollständiger Prüfpfad sorgt dafür, dass eine Korrektur nie eine Löschung erfordert.
  • Das Signaturzertifikat wird vor jeder Einreichung gegen eIDAS geprüft, nicht erst, nachdem ein NAP es abgelehnt hat.

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Abteilung Typgenehmigung, Mitteilung an IVI-Prozessbeteiligte, September 2026.

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