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14. Juli 2026

EU- & UK-eCoC-Bereitschaftstracker: Welche National Access Points live sind — und wer sie tatsächlich betreibt

EU- & UK-eCoC-Bereitschaftstracker: Welche National Access Points live sind — und wer sie tatsächlich betreibt

Lebendes Dokument — zuletzt aktualisiert am 14. Juli 2026. 27 EU-Mitgliedstaaten + Vereinigtes Königreich. Die Status ändern sich im Vorfeld der Frist schnell: Bestätigen Sie stets die aktuelle Lage bei der zuständigen nationalen Behörde, bevor Sie sich für eine Zulassung darauf verlassen. Korrekturen willkommen an kontakt@cocdesk.com.

Kein einziger EU-weiter Schalter

Ab dem 29. November 2026 werden elektronische Übereinstimmungsbescheinigungen (eCoC, IVI 2.0 XML) EU-weit der verpflichtende Weg, um Übereinstimmungsdaten für neu gefertigte Fahrzeuge der Klassen M, N und O bereitzustellen. Doch jeder Mitgliedstaat benennt seinen eigenen National Access Point (NAP), nach eigenem Zeitplan — und EUCARIS hat bestätigt, dass es kein zentrales öffentliches Bereitschaftsregister gibt.

Das stellt Hersteller und Händler vor ein praktisches Problem: Welche Märkte können heute tatsächlich ein signiertes eCoC entgegennehmen, und welche verlangen noch Papier? Diese Seite verfolgt genau das — und, ebenso wichtig, wer die für das eCoC zuständige Behörde in jedem Markt tatsächlich ist.

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Live

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Im Pilotbetrieb

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In Vorbereitung

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Unbestätigt

Zuerst eine Falle, die es zu vermeiden gilt: drei verschiedene Behörden

Nach der Durchführungsverordnung (EU) 2021/133 sind drei Rollen beteiligt — und häufig handelt es sich dabei nicht um dieselbe Organisation:

  • Typgenehmigungsbehörde — erteilt Genehmigungen und hostet in den meisten Ländern die nationale CoC-Datenbank.
  • Zulassungsbehörde — lässt das Fahrzeug zu und erhält das eCoC zum Zeitpunkt der Zulassung.
  • NAP-Betreiber — betreibt den eCoC-Datenaustausch und verbindet sich mit EUCARIS (dessen zentrale Drehscheibe von RDW, Niederlande, betrieben wird).

Die für das eCoC zuständige Stelle ist in der Regel die Typgenehmigungs-/CoC-Datenbankbehörde — nicht die Zulassungsstelle. Saubere Ein-Behörden-Fälle, in denen alle drei zusammenfallen: Niederlande (RDW) und Deutschland (KBA).

Die Karte erkunden

Jede erfasste Jurisdiktion ist nach Bereitschaft eingefärbt. Klicken Sie auf ein Land, um seinen NAP und die neuesten Updates zu sehen. Die vollständige Tabelle darunter wird aus denselben Daten erzeugt.

AktivPilotbetriebIn VorbereitungUnbestätigt

Zum Hervorheben mit der Maus darüberfahren, für Details ein Land anklicken. 🇬🇧 Das UK nutzt ein eigenständiges System außerhalb von EUCARIS.

LandNAP / zuständige BehördeStatusSicherh.Neuigkeiten
🇮🇪IrlandThe Revenue CommissionersNSAI = TypgenehmigungAktivHoch
  • Für alle zur Zulassung vorgeführten Neufahrzeuge ist gesetzlich ein e-CoC vorgeschrieben (nationale Anforderung seit 2016).
  • Ab 5. Juli 2026 erzeugen, signieren und übermitteln Hersteller e-CoCs digital über EUCARIS im IVI-2.0-Format; Revenue ruft sie automatisch anhand der VIN ab.
  • Bis zum 29. Nov. 2026 bleiben frühere e-CoC-Formate oder Papierbescheinigungen zulässig; ab dem 30. Nov. 2026 werden nur noch IVI-2.0-e-CoCs akzeptiert.
  • Gilt nur für die Klassen M und N. Antragsteller geben vor dem NCTS-Termin die 17-stellige VIN ein oder laden das eCoC-XML über myAccount/ROS hoch.
🇳🇱NiederlandeRDWTypgenehmigung + Zulassung + EUCARIS-Betreiber + NAP in einer BehördeAktivHoch
  • eCoC/CoC-Datenbank seit 2016 in Betrieb — der am weitesten fortgeschrittene NAP.
  • Betreibt den gemeinsamen Herstellertest-NAP (ecoc2help@rdw.nl).
  • Einer von 3 Abonnentenstaaten, die jedes bei einem beliebigen NAP eingereichte eCoC erhalten.
🇬🇧Vereinigtes KönigreichVCAVehicle Certification Agency — eigenständiges System, kein EUCARIS-NAPAktivHoch
  • Einreichungsportal Phase 1 + API seit 17. Juni 2026 aktiv.
  • Verpflichtend ab 29. Nov. 2026 für die Systeme GB und UKNI; signiertes UK IVI 2.0 XML, Stapel bis zu 100 Dateien.
  • Keine EUCARIS-Anbindung — eine britische Einreichung hat keine Wirkung in der EU und umgekehrt.
  • Phase 2 (öffentliche VIN-Abfrage) steht aus.
🇩🇪DeutschlandKBAKraftfahrt-BundesamtPilotbetriebHoch
  • Benannter federführender NAP; hostet die CoC-Datenbank und betreibt Deutschlands EUCARIS-Knoten.
  • Erste eCoC-Daten bereits empfangen.
  • Einer von 3 Abonnentenstaaten, die jedes eCoC erhalten.
  • Planen Sie unabhängig vom Übergang für Deutschland.
🇵🇱PolenCOI / CEPiKTDT = TypgenehmigungPilotbetriebHoch
  • NAP steht und befindet sich in der Integrationstest-/Onboarding-Phase (COI-Briefing, 10. Juni 2026).
  • Hersteller beantragen Zugangszertifikate über OWoC und reichen einen PKCS#10-CSR bei COI ein.
  • Vor Produktiveinreichungen sind Integrationstests erforderlich.
🇫🇮FinnlandTraficomZulassung + Typgenehmigung in einer BehördeIn VorbereitungHoch
  • Bestätigt (DGEC FAQ), einen eigenen NAP zu betreiben.
  • Onlinedienst für digitale Zertifikate bereits aktiv.
🇫🇷FrankreichUTAC-OTCANTS/SIV = nur nachgelagerte ZulassungIn VorbereitungHoch
  • DGEC FAQ (18. Mai 2026): Testumgebung im Juli 2026 für Herstellerversuche installiert.
  • NAP bis Q4 2026 nicht an EUCARIS angebunden.
  • Einer von 3 Abonnentenstaaten, die jedes eCoC erhalten.
  • Wahrscheinlich ein Rückfalltermin 29. Nov. für Live-Zulassungen — bis dahin Papier behalten.
🇮🇹ItalienMIT – Motorizzazione CivileCED (Divisione 7) = wahrscheinlicher NAP-Betreiber — Schlussfolgerung, nicht angekündigtIn VorbereitungMittel
  • In der DGEC FAQ als NAP-Planer gelistet — seither keine Rollout-Bestätigung.
  • Circolare 22215/2023 fasst den 5. Juli nur als Herstelleroption auf, das Papier abzuschaffen; der Nuovo Processo Immatricolativo ist weiterhin „programmato“.
  • Die CED (Divisione 7) betreibt bereits Italiens EUCARIS-Kontaktstelle — der nahezu sichere NAP-Betreiber, doch das ist eine Schlussfolgerung.
  • Circolare 17287 (6. Juli 2026 — der Tag nach der ursprünglichen Frist) reformierte die Zulassung ohne jede Erwähnung von eCoC, EUCARIS, NAP oder NPI.
  • Keine italienische Quelle erkennt den Übergangstermin 29. Nov. an.
🇱🇺LuxemburgSNCASNCH = TypgenehmigungIn VorbereitungMittel
  • Bestätigt (DGEC FAQ), einen eigenen NAP zu betreiben — von unbestätigt hochgestuft.
  • SNCT (Hauptuntersuchung) ist eine andere Behörde — nicht die eCoC-Behörde.
🇵🇹PortugalIMTTypgenehmigung + Zulassung in einer BehördeIn VorbereitungHoch
  • Live-Online-Plattform zur CoC-Einreichung (chnac.imt-ip.pt).
  • NAP-Betreiberstatus nicht gesondert bestätigt.
🇷🇴RumänienRARDRPCIV = ZulassungIn VorbereitungHoch
  • NAP in Entwicklung, angestrebt um September 2026.
  • Wird eCoC-IVI 2.0 erzeugen, validieren und zu EUCARIS hochladen.
🇸🇪SchwedenTransportstyrelsenSwedish Transport AgencyIn VorbereitungHoch
  • Baut eine eCoC/IVI-Datenbank auf.
  • Wird KEINEN eigenen NAP betreiben — Hersteller müssen über den NAP eines anderen Mitgliedstaats leiten.
🇧🇪BelgienFPS MobilityDIV = darin angesiedelte ZulassungsdirektionUnbestätigtMittel
  • Teilnehmer der EReg Topic Group XII.
  • Produktivstatus unbestätigt.
🇧🇬BulgarienIA “Automobile Administration”КАТ / MoI = ZulassungUnbestätigtMittel
  • NAP-Status unbekannt.
🇩🇰DänemarkMotorstyrelsenFærdselsstyrelsen = TypgenehmigungUnbestätigtMittel
  • eCoC-NAP-Betreiber nicht veröffentlicht.
🇪🇪EstlandTranspordiametZulassung + Typgenehmigung in einer BehördeUnbestätigtHoch
  • Digitale Zulassung vollständig aktiv.
  • eCoC-NAP-Status unbekannt.
🇬🇷GriechenlandMin. of Infrastructure & TransportRegionale VerkehrsdirektionenUnbestätigtMittel
  • Die Zulassung ist auf regionale Direktionen dezentralisiert; kein einheitliches Akronym.
  • NAP-Status unbekannt.
🇭🇷KroatienCVHCentar za vozila HrvatskeUnbestätigtHoch
  • Bestätigt (DGEC FAQ), dass es KEINEN eigenen NAP betreiben wird — leitet über einen anderen Mitgliedstaat.
  • CVH koordiniert Zulassung + Homologation; MUP führt das Zentralregister.
🇱🇻LettlandCSDDZulassung + Typgenehmigung in einer BehördeUnbestätigtHoch
  • NAP-Status unbekannt.
🇱🇹LitauenRegitraLTSA = TypgenehmigungUnbestätigtHoch
  • Bestätigt (DGEC FAQ), dass es KEINEN eigenen NAP betreiben wird — leitet über einen anderen Mitgliedstaat.
  • Regitra erhält das eCoC bei der Zulassung.
🇲🇹MaltaTransport MaltaUnbestätigtMittel
  • Nationale Landverkehrsbehörde.
  • NAP-Status unbekannt.
🇦🇹ÖsterreichBMIMIGenehmigungsdatenbank (zentrale Genehmigungsdatenbank)UnbestätigtMittel
  • Die für das eCoC zuständige Stelle ist die zentrale Genehmigungsdatenbank — keine Zulassungsstelle.
  • Die Zulassung läuft über die Versicherer.
🇸🇰SlowakeiŠDÚMoI-Polizei = ZulassungUnbestätigtMittel
  • Staatliche Verkehrsbehörde (Verkehrsministerium) auf der Genehmigungsseite.
  • NAP-Status unbekannt.
🇸🇮SlowenienMinistry of InfrastructureUpravna enota = ZulassungUnbestätigtMittel
  • Zulassung über die Verwaltungseinheiten.
  • NAP-Status unbekannt.
🇪🇸SpanienDGTNAP-Betreiber nicht veröffentlichtUnbestätigtMittel
  • Nächste offizielle Aussage: Orden PJC/528/2026 (BOE, 29. Mai 2026) macht die elektronische ITV-Karte für M/N/O und L verpflichtend.
  • Das künftige e-ITV-Datenformat — festzulegen durch eine DGT-Resolution — „wird für Fahrzeuge der Klassen M, N und O mit den in Reg (EU) 2021/133 festgelegten eCoC-Daten kohärent sein“. Das ist der einzige regulatorische Anknüpfungspunkt zum eCoC.
  • Kein NAP-Betreiber und keine EUCARIS-eCoC-Anbindung angekündigt; fehlt auf Italiens 16-Länder-EUCARIS-Liste.
  • Wahrscheinlich ein Rückfalltermin 29. Nov.
🇨🇿TschechienMinistry of TransportUnbestätigtNiedrig
  • „Eigener NAP“ nicht bestätigt — Tschechien ist nicht in der EReg Topic Group XII und war historisch nur „interessiert“.
  • Verlässt sich möglicherweise auf den NAP eines anderen Mitgliedstaats.
🇭🇺UngarnKAVBM / Nyilvántartó = ZulassungUnbestätigtMittel
  • KAV ist die Typgenehmigungsbehörde.
  • NAP-Status unbekannt.
🇨🇾ZypernRTDRoad Transport DepartmentUnbestätigtHoch
  • Zulassung + Typgenehmigung in einer Abteilung.
  • NAP-Status unbekannt.

Zusammengestellt aus Primärquellen (nationale Behörden, Légifrance, die französische DGEC FAQ vom 18. Mai 2026, MIT, VCA, EUCARIS/EReg, Verordnungen (EU) 2018/858 und 2021/133), geprüft bis Mitte Juli 2026.

Der Mechanismus des "Abonnentenstaats"

Nur Deutschland, Frankreich und die Niederlande abonnieren den Empfang jedes eCoC, das bei einem beliebigen NAP eingereicht wird. Alle anderen — Behörden wie Öffentlichkeit — rufen ein eCoC bei Bedarf per VIN über eine öffentliche Weboberfläche ab. Es gibt kein automatisches Routing zu Ihrem "Zielmarkt": Das Kennzeichen existiert in IVI 2.0, ist aber nicht verpflichtend, und EUCARIS übermittelt danach nicht automatisch.

Märkte im Fokus

🇳🇱 Niederlande & 🇩🇪 Deutschland

Die beiden am weitesten fortgeschrittenen EUCARIS-Märkte und die beiden sauberen Ein-Behörden-Fälle. RDW empfängt seit 2016 eCoC-Daten und betreibt die EUCARIS-Drehscheibe; KBA ist ein benannter federführender NAP mit ersten eCoC-Daten. Wenn Sie in einen der beiden verkaufen, behandeln Sie die eCoC-Fähigkeit jetzt als harte Anforderung.

🇬🇧 Vereinigtes Königreich

Bei der Verfügbarkeit jedem EU-Markt voraus — das VCA-Portal und die API sind seit 17. Juni 2026 aktiv. Doch es ist ein geschlossener Kreislauf: keine EUCARIS-Anbindung, sodass eine britische Einreichung keine Wirkung in der EU hat und umgekehrt. Verpflichtend ab 29. November 2026.

🇫🇷 Frankreich

Die klarste rechtliche Architektur — der arrêté vom 12. November 2019 betraut UTAC-OTC (nicht ANTS/SIV) mit dem Empfang, der Prüfung und der Speicherung des eCoC. Doch laut der offiziellen DGEC FAQ ist der NAP ab Juli 2026 nur ein Testbetrieb und wird erst im Q4 2026 an EUCARIS angebunden. Bis dahin Papier behalten.

🇪🇸 Spanien & 🇮🇹 Italien

Beide wirken wie Rückfallfälle zum 29. November. Spaniens einziger regulatorischer Anknüpfungspunkt ist Orden PJC/528/2026 (BOE, 29. Mai 2026), die die elektronische ITV-Karte vorschreibt und besagt, dass das künftige e-ITV-Format mit den eCoC-Daten nach Reg 2021/133 "kohärent" sein wird — kein NAP oder keine EUCARIS-Anbindung angekündigt. Italien wahrt ein auffälliges offizielles Schweigen, selbst nach dem 5. Juli: Die CED (Divisione 7), die bereits Italiens EUCARIS-Kontaktstelle betreibt, ist der nahezu sichere NAP-Betreiber, doch das ist eine Schlussfolgerung — und die circolare 17287 des MIT vom 6. Juli 2026 reformierte die Zulassung ohne jede Erwähnung des eCoC. Für beide gilt: weiter Papier ausstellen, bis die Behörde etwas anderes bestätigt.

Die drei Szenarien, denen Sie parallel begegnen werden

1. Live-NAP

NL, DE (und das eigenständige UK). Reichen Sie das eCoC digital ein; parallel kann weiterhin eine nationale Papierausfertigung erforderlich sein.

2. Kein Live-NAP, EUCARIS-Abruf

Reichen Sie über den NAP eines anderen Landes ein (z. B. RDW), und der Bestimmungsstaat ruft über EUCARIS ab. Schweden, Litauen und Kroatien verlassen sich ausdrücklich darauf.

3. Kein NAP, kein Abruf

Ein Papier-CoC ist weiterhin erforderlich; eine digitale Einreichung hat dort noch keine rechtliche Wirkung. Der Standard für jeden "unbestätigten" Markt.

Was das für Importeure und Zulassungsdienste bedeutet

  • Ordnen Sie jeden Markt seinem Szenario und seiner korrekten Behörde zu — gehen Sie nicht davon aus, dass die Zulassungsstelle der eCoC-NAP ist.
  • Planen Sie bis zum 29. November 2026 ein duales Regime — Papier und digital parallel; Papier verschwindet an keinem einzelnen Stichtag.
  • Digital bereitgestellte CoCs für nach der Frist gebaute Fahrzeuge müssen eIDAS-signiertes IVI 2.0 XML sein — Altdateien im Format 1.x müssen konvertiert werden; der Papierübergang erlaubt kein unsigniertes XML.
  • Italien: Dienstleister, die aus der EU bezogene Fahrzeuge nationalisieren, müssen die EUCARIS-Vorprüfung nach Decreto 581/2025 durchführen (die nicht gegen spanische Datensätze laufen kann), während UMC-Stellen weiterhin ETAES-signaturgeprüfte CoC-Dokumente erwarten.
  • Besorgen Sie sich jetzt Ihr QTSP-Signaturzertifikat — es muss von einem Anbieter auf der EU-Vertrauensliste stammen und über alle NAPs hinweg akzeptiert werden. Es ist der Posten mit der längsten Vorlaufzeit.

Methodik & Quellen

Die Status sind aus öffentlich zugänglichen Primärquellen zusammengestellt und bis Mitte Juli 2026 geprüft: Verordnungen (EU) 2018/858 (Art. 37) und 2021/133 mit den Regeln für den sicheren Austausch 2024/1061; die französische DGEC-Veröffentlichung Elektronische Übereinstimmungsbescheinigungen — Antworten auf Herstellerfragen (18. Mai 2026); die eCoC-Leitlinien der VCA; die EUCARIS-IVI-Servicedokumentation und die Leitlinien der EReg Topic Group XII / IVI-NAP; sowie Veröffentlichungen nationaler Behörden (RDW, KBA, UTAC-OTC, RAR, IMT, COI/CEPiK, Traficom, Transportstyrelsen, DGT, MIT und weitere, wie je Zeile zitiert).

Dies ist keine Rechtsberatung, und die Bereitschaft kann sich ohne Vorankündigung ändern — prüfen Sie vor dem Handeln bei der zuständigen Behörde. Wir überarbeiten diese Seite, sobald neue Informationen bestätigt sind; das Datum am Anfang spiegelt die jüngste Überarbeitung wider.

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