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19. Mai 2026

eCoC in der EU: Lagebericht

eCoC in der EU: Lagebericht

Executive-Briefing auf Basis des EUCARIS-Webinars vom 19. Mai 2026 und der Entscheidung der 168. Sitzung der Arbeitsgruppe Kraftfahrzeuge (MVWG).

Was sich in der EU ändert

Die elektronische Übereinstimmungsbescheinigung (eCoC) im Format IVI 2.0 ersetzt das Papier-CoC nach Artikel 37 der Verordnung (EU) 2018/858. Der ursprüngliche verbindliche Stichtag (5. Juli 2026) wurde durch einen Beschluss der Europäischen Kommission auf der 168. MVWG-Sitzung vom 6. Mai 2026 abgemildert:

  • Das eCoC (v1.x oder 2.0) ist bis zum 29. November 2026 optional.
  • Das Papier-CoC bleibt dort verpflichtend, wo kein eCoC bereitgestellt wird.
  • Die Kommission hat es ausdrücklich jedem Mitgliedstaat überlassen zu entscheiden, wie die Fahrzeugzulassung in der Übergangszeit gehandhabt wird.

Rechtlicher Hinweis

Der 29. November 2026 ist keine förmliche Gesetzesänderung, sondern eine im MVWG-Protokoll festgehaltene Entscheidung der Arbeitsgruppe. Der ursprüngliche Stichtag 5. Juli steht technisch weiterhin im Text der Verordnung.

Jedes Land entscheidet selbst über den Zeitpunkt der eCoC-Einführung

Das ist die wichtigste operative Erkenntnis aus dem Webinar. Sjaak Kempe (EUCARIS) sagte wörtlich:

„Die Übergangszeit wird in jedem Land anders aussehen."

Für einen Hersteller oder Händler, der in die EU verkauft, bedeutet das drei mögliche Szenarien parallel:

1. Land mit funktionierendem NAP

Z. B. Deutschland, Niederlande. eCoCs werden digital akzeptiert; Papierversionen können nach nationalem Recht weiterhin parallel verlangt werden.

2. Ohne NAP, mit EUCARIS-Retrieval

Der Hersteller kann über den NAP eines anderen Landes einreichen (z. B. RDW in den Niederlanden); das Zielland holt das Dokument über EUCARIS ab.

3. Ohne NAP und ohne Retrieval

Das Papier-CoC ist mit hoher Wahrscheinlichkeit verpflichtend; eine digitale Einreichung hat in diesem Land keine Rechtswirkung.

Es gibt kein EU-weites einheitliches Go-Live-Datum. Es existiert auch kein zentrales Verzeichnis der Bereitschaft der 27 Mitgliedstaaten, EUCARIS hat das bestätigt. Hersteller müssen jeden Markt einzeln beobachten.

Status der Mitgliedstaaten (Stand 19. Mai 2026)

LandNAP / StatusHinweise
DeutschlandBereit vor dem 5. Juli 2026Eigener NAP (KBA), nutzt die EUCARIS-Lösung nicht
NiederlandePreparing, am weitesten fortgeschrittenRDW; akzeptiert bereits das Format IVI 2.0
PolenPreparingMit der Umsetzung des Download-Zertifikats befasst
TschechienEigener NAPNutzt die EUCARIS-Lösung nicht
Frankreich, Italien, Litauen, Rumänien, Finnland, LuxemburgPreparingFrühe Phase; in vielen Ländern blockiert das Download-Zertifikat-Thema
SpanienUnklarDGT hat sein Vorgehen nicht bestätigt

Kernaussage: der deutsche Markt

  • • Deutschland hat die Bereitschaft vor dem 5. Juli 2026 bestätigt und führt seinen eigenen NAP über das KBA ein (nutzt die EUCARIS-Lösung nicht).
  • • Wer Fahrzeuge auf den deutschen Markt bringt, muss spätestens zum 5. Juli 2026 eCoC-bereit sein.
  • • Deutschland wartet nicht auf eine EU-Harmonisierung, die digitale Anforderung gilt im deutschen Zulassungssystem unabhängig von der Entscheidung der Kommission zur Übergangszeit.

Was das in der Praxis für Hersteller und Händler bedeutet

  • Verkauf nur in einem Land, dessen NAP noch nicht live ist: Das Papier-CoC bleibt bis zum 29. November 2026 verpflichtend; eCoC wird optional, sobald der nationale NAP betriebsbereit ist.
  • Verkauf nach Deutschland: Sie müssen ab dem 5. Juli 2026 eCoC-bereit sein.
  • Verkauf in mehrere EU-Märkte gleichzeitig: Beide Formate werden parallel erforderlich sein, Papier und eCoC.
  • Cross-Border-Modell funktioniert: Sie können das eCoC über den NAP eines anderen Landes einreichen (z. B. RDW in den Niederlanden), sofern das Zielland über einen an EUCARIS angeschlossenen Retrieval-Punkt verfügt.
  • Das Signaturzertifikat muss von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (QTSP) aus der EU Trusted List stammen, nur solche Zertifikate werden in allen NAPs akzeptiert.

Empfehlungen

  • Behandeln Sie den 5. Juli 2026 als harten operativen Stichtag für alle, die Fahrzeuge auf den deutschen Markt bringen.
  • Behandeln Sie den 29. November 2026 als maximalen harten Stichtag für die übrigen EU-Märkte. Die Zeit für den Aufbau der Infrastruktur (NAP-Anbindung, QTSP-Zertifikat, XML-Pipeline) ist in jedem Land gleich.

Quelle: EUCARIS Technical Webinar IVI 2.0 / eCoC, 19. Mai 2026 (Sjaak Kempe). Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2018/858, Artikel 37; eIDAS-Verordnung (EU) 910/2014, Artikel 36 und 38.

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